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28. März 2024

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Erleichterung für Kreditstundungen

Erleichterung für Kreditstundungen© Pexels.com/Negative Space

Erste Bank und Sparkassen erleichtern Kleinbetrieben und Privatpersonen Kreditstundungen und Finanzplanung durch einfache Online-Abwicklung.

(red/czaak) Aufgrund der aktuellen Corona-Krise führen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder der Wegfall von Einnahmen bei Kleinunternehmen vielfach dazu, dass monatliche Kreditraten nicht mehr beglichen werden können. Das von Regierung und Bankenbranche gemeinsam neu beschlossene staatliche Kreditmoratorium soll nun genau auf diese Personengruppen abzielen und gewährt sowohl Privaten als auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro Umsatz die Stundung ihrer Kredite von April bis Juni.

Online-Banking-Plattform „George“
Die Erste Bank und ihre Sparkassen-Institute erleichtern nun sowohl Privatpersonen wie auch Kleinbetrieben die Kreditstundungen durch eine vereinfachte Online-Abwicklung. Der betroffene Kunde füllt auf der Homepage (siehe Link) ein Online-Formular aus, schickt es ab und erhält die Stundung. Das Formular für die Stundung ist auch über die Digital-Banking-Plattform „George“ abrufbar.
 
„Das Kreditmoratorium ist eine sehr vernünftige Maßnahme zur Entspannung in der Corona-Krise. Jetzt geht es um rasche und unbürokratische Abwicklung der Stundung. Der Kunde soll nicht erst kommen oder anfragen müssen, sondern einfach online ausfüllen und die Stundung in Anspruch nehmen“, so Peter Bosek, CEO der Erste Bank. „Falls die April-Rate bereits bezahlt wurde, kann diese auch rückgebucht werden. Dies ist ebenfalls so wie die Stundungszusage ganz rasch online möglich“, erklärt Gerhard Fabisch, Präsident des Österreichischen Sparkassenverbandes.

Abfederung des finanziellen Drucks
„Außerdem werden die gestundeten Zinsen und Raten nicht im Juli fällig, sondern erst am Ende der Kreditlaufzeit. Diese verlängert sich um die gestundeten Raten und die dafür anfallenden Zinsen. Die Verzinsung bleibt für den gestundeten Teil unverändert, Verzugszinsen werden keine verrechnet. Das ist ein praktikables Modell, das den finanziellen Druck für unsere Privat- und kleineren Firmenkunden durch Corona wirksam abfedern wird“, unterstreicht Fabisch.
 
Auf der Website von Erste Bank und Sparkasse finden Unternehmen nicht nur das Formular für die Stundung, sondern auch hilfreiche Informationen zu den Förderprogrammen und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen. Das reicht von Werkzeugen für die Liquiditätsplanung bis zu Anträgen für Überbrückungsfinanzierungen und Ratenstundungen. Eine eigene Corona-Helpline der ERSTE- und Sparkassen-Gruppe für Unternehmen und freie Berufe und Private steht unter +43/(0) 50100-51510 jeden Tag (auch am Wochenende) von 8.00 bis 18.00 Uhr für Fragen zur Verfügung.

Links

red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 20.04.2020