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28. März 2024

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Die vergleichstalentierten Wirtschaftsweisen Kurz und Kogler

Die vergleichstalentierten Wirtschaftsweisen Kurz und Kogler© BKA_Andy Wenzel

Hotels jubeln über 230.000 Euro Umsatzersatz - und fordern weitere Gelder. Gastro oder Friseure erhalten auch 80 Prozent - und dürfen punktuell verkaufen. Einzelhändler bekommen Bruchteil und müssen komplett zu sein.

(Eine Polemik von Christian Czaak) „Der Verfassungsdienst hat festgestellt, dass eine gleiche Zahl beim Umsatzersatz für unterschiedliche Branchen verfassungswidrig bzw. unfair (sic) wäre, weil die Margen und die Wiederverkaufsfähigkeit sehr, sehr (sic) unterschiedlich sind. Wenn Sie etwa jetzt nicht ins Wirtshaus essen gehen können, dann gehen Sie nach einem Monat nicht doppelt so oft essen.“

Die seinerzeitige Wirtschaftspartei ÖVP
Und: „Wenn Sie ein Auto kaufen wollen, dann hat das nach 14 Tagen nahezu denselben Wert und die Masse (sic) der Menschen werden sich das Auto immer noch kaufen“. Das ist die Antwort vom türkisen, aus der seinerzeitigen Wirtschaftspartei ÖVP kommenden Bundeskanzler Sebastian Kurz in einem Ö3-Interview zur Frage, warum der komplett geschlossene Einzelhandel weniger entschädigt wird, als über Abholung oder mobil weiter geöffnete Gastrobetriebe und Friseure sowie etwa die - bereits großzügig vorab bediente - Hotellerie.

Proaktive Schutzbehauptung versus verfassungswidrig
Schlechtgewissenhafte aber immer noch proaktive Schutzbehauptung wäre die bessere Umschreibung, weil der professionelle Kommunikator Kurz damit von sich aus die wahrscheinliche Verfassungswidrigkeit der ungleichen Regierungsunterstützungen beim Umsatzersatz anspricht und mit seinen phantasievollen, bei Zeitspannen ungleich lächerlich verharmlosenden Beispielen die bereits von Handelsverband und mehreren Einzelhändlern avisierten Verfassungsklagen „sehr, sehr“ untergraben möchte. Zuerst angekündigt wurde der vergleichsweise nur punktuelle Umsatzersatz „20, 40 oder 60 Prozent“ (Anm. bei verderblicher Ware) vom Grünen Vizekanzler Werner Kogler direkt bei der Verkündigung des neuerlichen Lockdowns.

Die Anwendung der Kurz’schen Argumentation auf die Friseure
Interessant wäre in dem Zusammenhang die Anwendung der Kurz’schen Argumentation auf die Friseurbranche, die gleich wie die Gastrobranche fix mit 80 Prozent vom Umsatz bestens bedient, äh, unterstützt wird. Und das einmal unabhängig von der Tatsache, dass beide Branchen vergleichsweise auch jetzt noch mobil weiter verkaufen dürfen (Friseur darf absurderweise noch Heimbesuche machen). Wie beim Autobeispiel wird auch hier die „Masse der Menschen“ nach 14 Tagen wieder Haare schneiden gehen und die Haarlänge betreffend sogar gastronomievergleichsähnlichen „Aufholbedarf“ haben.

Wirte verkaufen im Lockdown mehr als zuvor und erhalten auch 80 Prozent
Aussagen von Wirten zeigen sogar, dass ein Großteil der Kunden mit Abholung auch im Lockdown weiter „bei der Stange bleibt.“ Zumindest, Wirte und Nachbarn prominenter Systemschnitzelgastronomen nahe dem Lugeck berichten von „fast dreimal so vielen Lieferungen“ als vor dem Lockdown stationär im Lokal verkaufte Essen.

Economy hat gestern bei zwei dieser Lugeck-Wirten in einer Stunde 1x 52 und 1x 71 Essenabholungen gezählt. Fahrraddienste nehmen dabei oftmals mehrere Portionen mit. Ein Einzelhändler darf nicht gegen Abholung verkaufen und hat komplett geschlossen zu sein und kriegt vergleichsweise nur rund 1/4 an Unterstützung.

Hotellerie hat 80 Prozent Umsatzersatz bereits erhalten, will aber noch mehr
Regelrecht zum sprichwörtlichen Augenreiben ob tatsächlich real oder doch nur ein feuchtböser Traum für Einzelhändler auch die Situation in der Hotellerie. Markus Gratzer, Generalssekretär der Hotelliervereinigung (ÖHV) jubelt in einer Aussendung über 230.000 Euro als durchschnittlichen (!) Stützbetrag je Hotel oder Beherbergungsbetrieb. Diese sind bereits ausbezahlt. „Hier wurde sehr viel richtig gemacht, vor allem die rasche Bereitstellung der Mittel“, so Gratzer.

Aber, und wirklich mitleidswürdig: „Der große Reichtum bricht nach 80 Prozent Umsatzersatz nicht aus, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein und es braucht dringend noch weitere Hilfen“, so der Hotelvertreter. Einzelhändler können ihre Tränen nur mühsam unterdrücken. Gratzer fordert zudem ausständige Zahlungen nach dem Epidemiegesetz ein: „Es liegen noch tausende unerledigte Anträge bei den Bezirkshauptmannschaften“. Auch das ist verfassungsrechtlich interessant.

Reisebüros wollen ob des Hotelgeldregens nun auch lieber zusperren
Von der bereits glücklich bedienten Tourismus- bzw. Hotelbranche, die übrigens für Geschäftskunden weiter offen sind, zu den Reisebüros. Die dürfen derzeit offen haben, obwohl nun immer mehr gar nicht mehr wollen - und in dem Kontext eine, äh, interessante Erläuterung von Kanzler Kurz (auch auf Ö3) warum das so ist - und im Einzelhandel eben nicht: „Der Einzelhandel ist genauso wie die persönlichen, körpernahen Dienstleistungen geschlossen, weil man sich da nahekommt (sic). Aber ein Reisebüro, Automechaniker oder Schuster haben geöffnet, weil die Ansteckungsrisiken dort unterschiedlich (sic) sind.“

Epochale Kurz’sche Erkenntnis
Und dann, eine regelrecht epochale Kurz’sche Erkenntnis: „Weil, je mehr wir schließen, desto größer wird der wirtschaftliche Schaden.“ Dem Vernehmen nach wollen ihn dafür nun bereits die ersten Kurz-Groupies für den Wirtschaftsnobelpreis vorschlagen. Es folgt aber ein noch profunderer Beleg für die analytische Wirtschaftskompetenz und tourismusfreundlichen Neigungen des Bundeskanzlers. Kurz weiter im Ö3-Interview: "Das Problem bei den Reisebüros ist nicht der Lockdown, sondern, dass zu wenige Menschen verreisen wollen oder können. Wir müssen die Reisebüros also wirtschaftlich unterstützen, ganz egal ob diese 2,5 Wochen geschlossen sind oder nicht." Aha.

Bis zu 90 Prozent Umsatzreduktion im urbanen Einzelhandel schon im September
Hört', hört' also auf des Kanzlers Reisebüro-Vergleich ihr Einzelhändler mit "zu wenigen Menschen, die kaufen wollen oder können". Wie zuletzt berichtet, bestätigen zahlreiche Handelsunternehmer übereinstimmend, dass spätestens mit Beginn der internationalen Reisewarnungen Ende September Kundenfrequenz und Umsatz um bis zu 90 Prozent zurück gegangen sind. Aber auch da und ähnlich der Hotellerie: Egal ob offen oder nicht, die Reisebüros werden gesondert bedient. Wobei: könnte nicht auch hier (wie beim Autobeispiel von Kanzler Kurz) ein Kunde seinen Reisekaufplan einfach später umsetzen?

Lockdown und Benachteiligung des Handels gleicht Amazon-Förderprogramm
Für alle Vergleichsbranchen gilt zudem, dass dort de facto keine Konkurrenz durch Amazon besteht. Für den Einzelhandel gilt das sehr wohl. Jetzt ist die wichtigste Umsatzzeit des Jahres und jetzt kaufen die Konsumenten eben über Online-Plattformen wie Amazon & Co.. Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband bezeichnete die Regierungsaktivitäten zuletzt entsprechend treffend: „Der Lockdown und die Benachteiligung des Handels durch die Bundesregierung gleicht einem Amazon-Förderprogramm“.

Selbst tiefschwarzer Kammerfunktionär sieht Skandal
Wie weit die Empörung über diese ungleiche Behandlung mit der massiven Benachteiligung des Einzelhandles durch die Österreichische Bundesregierung geht, zeigt auch die Reaktion eines an sich tiefschwarzen Wirtschaftskammerfunktionärs. Der für einen Handelsbereich in Wien verantwortliche Kämmerer zu economy: „Was hier passiert ist ein Skandal! Niemand in der Regierung hat sich was überlegt. Allein den Umsatz als Basis heranzuziehen ist absurd, warum nicht den Gewinn?! Das wäre weitaus fairer, würde nicht so viel Geld kosten bzw. eine breitere, faire und treffsichere Unterstützung ermöglichen“, so der namentlich bekannte Leiter eines Fachverbandes.

„Kanzler Kurz und Vizekanzler Kogler gefährden tausende Existenzen“
Und: „Nachdem die Hotellerie bereits ihre 80-Prozentbeträge erhalten hat, kann man das nicht mehr ändern. Jetzt werden Unternehmer und Branchen gegeneinander ausgespielt und mit dem Einzelhandel trifft es wieder einmal besonders die kleinen Einheiten und Familienbetriebe. Alle unsere Mitglieder sind fassungslos und wirklich wütend. Kurz und Kogler müssen ihre Haltung raschest überdenken. Sonst werden hier tausende Existenzen gefährdet. Das muss man leider so sagen“, resümiert der Handelsexperte der Wirtschaftskammer, selbst langjähriger Unternehmer im Wiener Einzelhandel.

Abschließend sei der Ordnung halber angefügt, dass sich die inhaltlichen Wiedergaben und Erörterungen sowie vergleichende Positionen und kommentierende Sichtweisen rein auf die Funktionen der angeführten Personen beziehen. Nur bei den familiengeführten Einzelhandelsbetrieben soll es manchmal schwierig sein die persönliche von der beruflich unternehmerischen Existenz zu trennen. "Aber wir arbeiten dran, selbst und ständig", so die Inhaberin eines kleinen Kunst- und Rahmenhandels in der Wiener City.

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red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 20.11.2020